Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2382
VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1006
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Berlin, 14.04.2023 - 1 L 40.23

    Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein

    Ein Entscheidungsinhalt muss so gefasst sein, dass der Adressat ohne weiteres erkennen kann, was genau von ihm gefordert wird (BVerwGE 84, 338, OVG Koblenz NVwZ 1993, 1006).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2019 - 3 Kart 801/18

    Zulässigkeit der Abmeldung von Letztverbrauchern aus der Ersatzversorgung und

    Eine Entscheidung genügt den Anforderungen dieser Vorschrift, wenn der Entscheidungsinhalt so gefasst ist, dass der Adressat ohne weiteres erkennen kann, was genau von ihm gefordert wird bzw. was in der ihn betreffenden Angelegenheit geregelt worden ist (BVerwG NVwZ 1990, Seite 656; OVG Koblenz NVwZ 1993, Seite 1006).
  • VGH Hessen, 30.11.1999 - 2 UE 263/97

    Abwehranspruch eines Nachbarn gegen Störungen eines Bolzplatzes

    Es entspricht deshalb auch der gefestigten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, dass Bolzplätze regelmäßig nicht zu den Sportanlagen im Sinne der 18. BImschV gehören (vgl. Bayerischer VGH NVwZ 93, 1006; NVwZ-RR 1994, 246; OVG Berlin Baurecht 1994, 346; OVG Schleswig-Holstein NVwZ 1995, 1019).
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Erreichen Nachteile oder Belästigungen den Grad des "Erheblichen", überschreiten sie damit zugleich das Maß der Zumutbarkeit (OVG NRW, NVwZ 1983, 356, 357; BayVGH, NVwZ 1993, 1006 f.; Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635), wobei auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn abzustellen ist (BVerwGE 50, 49, 55; 68, 62, 67; OVG Rh.-Pf., NVwZ 1990, 275, 280; BGH, NJW 1993, 925, 929; Jarass, a.a.O., Rdnr. 37, 39 zu § 3).

    Die erkennende Kammer berücksichtigt in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regeln nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., GewArch 1985, 136, 137; Bay.VGH, NVwZ 1993, 1006 m.w.N.; NJW 1997, 1181, 1182) die einschlägigen technischen Regelwerke, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind, als Orientierungsrahmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07

    Bolzplatz in Neustadt-Diedesfeld darf weiter genutzt werden

    Anders als in dem der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ 1993, S. 1006) zugrunde liegenden Fall wurde vorliegend keine öffentliche Grünfläche für Ballspiele neben einem bestehenden oder bereits festgesetzten Wohngebiet ausgewiesen, so dass hier kein Raum ist für eine Auslegung der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche dahingehend, es habe nur ein wohngebietsverträgliches allgemeines Ballspielen, aber kein unter Umständen lärmintensiveres Fußballspielen erlaubt werden sollen.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 CE 21.1102

    Rückbau eines Fuß- und Radweges im Wege der Folgenbeseitigung

    1.3 Entgegen dem Vorbringen der Antragsteller ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass mit dem ausgebauten Geh- und Radweg nur unwesentliche Geräuschimmissionen im Sinn des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB verbunden sind (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht BayVGH, B.v. 5.8.2020 - 8 CE 20.1374 - juris Rn. 28) und dass von ihm keine schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. §§ 41, 3 Abs. 1 BImSchG) ausgehen (vgl. zum Gleichlauf BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 = juris Rn. 33 f. m.w.N.; OVG Bremen, U.v. 19.1.1993 - 1 BA 11/92 - juris Rn. 31 m.w.N.; Brückner in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 906 Rn. 78 f.).

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird überschritten, wenn die Störung oder Belästigung erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG ist (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 = juris Rn. 35 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1999 - 10 A 6491/96

    Klage gegen aufgrund des Betriebs eines gemeindlichen Bolzplatzes in

    Wie in der Rechtsprechung geklärt ist, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 - BRS 54 Nr. 43 und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - OVG NW, Urteile vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 - BRS 40 Nr. 60 und vom 8. Juli 1986 - 11 A 1288/85 - BRS 46 Nr. 46; BayVGH, Urteile vom 16. Februar 1987 - 14 B 85 A.3090 - BRS 47 Nr. 176, vom 18. Januar 1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 und vom 26. Februar 1993 - 2 B 90.1684 - BRS 55 Nr. 57; siehe im übrigen auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Auflage, § 3 Rdn. 1985 ff.; Berkemann in NuR 1998, 565 ff; Ketteler in BauR 1997, 959; Rodewoldt/Wagner in VBl.BW 1996, 365, sind Bolzplätze, die planungsrechtlich jedenfalls wie Anlagen für sportliche Zwecke zu behandeln sind, in hohem Maß konfliktträchtig.
  • VG Augsburg, 24.05.2013 - Au 4 K 13.148

    Nachbarklage (erfolgreich); Freiluftgastronomie in Hinterhofbereich in der

    Die Zumutbarkeitsschwelle ist bei Lärm überschritten, wenn die Immissionen die Erheblichkeitsschwelle des § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG überschreiten (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 5.8.2005 - 25 ZB 01.227 - juris Rn. 4).

    Dabei sind die Freiflächen im - hier gegenüber der Bestimmung der näheren Umgebung nach § 34 BauGB engeren - Bereich der Grundstücke des Klägers und des Beigeladenen ausschließlich als Gartenbereich genutzt und ausgestaltet, die ebenfalls - wenn auch gegenüber Wohnungen geringeren (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 43) - Schutz vor Lärm genießen (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 41).

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.1999 - 10 K 602/95

    Basketballanlage, Basketballkorb, Immission, Lärmschutz, MV, Nachbarschutz,

    [ Vgl. z.B. OVG NW, Urteil vom 26.06.1983 - 7 A 1270/82 -, NVwZ 1984, 530f m.w.N.; VGH München, Urteil vom 18.01.1993 - 2 B 91.15 -, NVwZ 1993, 1006f, ].
  • VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.1684

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet

    Wenn der Bebauungsplan den Konflikt zwischen dem Freizeit- und Spielbedürfnis der Jugendlichen und dem Ruhebedürfnis der Anwohner nicht angemessen löste, dann muß er, um nicht insoweit wegen einer lösungsbedürftigen, aber ungelösten Frage nichtig zu sein, dahingehend ausgelegt werden, daß er ohne notwendige Schutzvorkehrungen für die Anlieger nur wohngebietsverträgliches Spielen, nicht aber lärmintensives Fußballspielen (= sog. Bolzen) zulässt (vgl. dazu BVerwG v. 19.1.1989, BVerwGE 81, 197/209; 24.4.1991, BayVBl 1992, 55 ; BayVGH v. 18.1.1983 Az. 2 B 91.15).
  • VG Arnsberg, 13.11.1997 - 7 K 2686/96

    Umweltrecht; Lärmschutz gegenüber Sportplatz bei Altanlagen

  • VG Düsseldorf, 15.11.2004 - 4 K 3384/02

    Anspruch auf Sperrung und Untersagung der Benutzung zweier Bolzplätze einer

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 8678/98

    Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1996 - 6 L 5539/94

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im Wohngebiet;; Bolzplatz; Abwehranspruch;

  • VG München, 10.06.2010 - M 11 K 09.4610

    Minispielfeld; Lärmbelästigung

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 11279/98

    Pflicht zur Beseitigung einer erbauten Röhrenrutsche mit Kletterturm und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht